Eurocode 5: Für eine verbesserte Anwendbarkeit

Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Eurocode 5 „Bemessung und Konstruktion von Hochbauten und Ingenieurbauwerken bzw. Bauteilen aus Holz“ fordert Timber Construction Europe eine bessere Anwendbarkeit derselben. Vor allem im Hinblick auf den Teil „Ausführung“ des Eurocode 5 für Tragwerksplaner und Hersteller. Der Verband repräsentiert die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) im europäischen Holzbau und formuliert fünf Grundsätze zur Harmonisierung des Eurocode 5. Der Entwurf zur "Ausführung von Holzbauwerken" ist in den letzten drei Jahren kontinuierlich weiterentwickelt worden. Wichtige Schritte zur Harmonisierung unter den Mitgliedsstaaten und zur Anwendung sind aber noch zu gehen.

Das Positionspapier von Timber Construction Europe zum aktuellen Stand in englischer Sprache finden Sie hier hinterlegt.

Fokus auf Dokumentation der Herstellungs- und Montagevorschriften

Timber Construction kritisiert, dass das Hauptaugenmerk des aktuellen Entwurfs auf der Dokumentation der Herstellungs- und Montagevorschriften liege. Dadurch würde zwar die Verantwortung für Mängel nachvollziehbar, es helfe aber nicht wirklich, diese Mängel zu vermeiden, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Das im aktuellen Entwurf vorgestellte System verursache unnötigen Aufwand für KMUs und belaste sie mit zusätzlichen Kosten. Wichtig seien Maßnahmen, die sicherstellten, dass das, was gebaut wird, auch dem entspricht, was der Konstrukteur nach dem Eurocode 5 beabsichtigt hat.

Daher müssten die Kenntnisse der unterschiedlichen Ausbildungsniveaus der europäischen Bauarbeiter berücksichtigt werden. In vielen mitteleuropäischen Ländern führt die entsprechende Berufsqualifikation zu einem angemessenen Kompetenzniveau der Holzbauunternehmen und zu einem anwendbaren Dokumentationsniveau.

Darüber hinaus widersprechen die im aktuellen Entwurf genannten Passagen zur Dokumentation und zu den Verantwortlichkeiten dem nationalen Bauvertragsrecht und zum Teil den nationalen Anforderungen.

Fünf Grundsätze für eine verbesserte Anwendung

Um einen endgültigen Entwurf zu erhalten, der europaweit akzeptiert wird, sollten laut Timber Construction Europe, die folgenden Grundsätze angewendet werden:

  1. Der Entwurf zur „Ausführung von Holzbauwerken“ darf nichts regeln, was bereits in der CPR, den Produktnormen oder in nationalen Rechtsvorschriften geregelt ist.
  2. Grundsätzlich müssen sicherheitsrelevante Informationen und Anforderungen unter nationaler Hoheit bleiben. Daher sollten die Angaben im Ausführungsentwurf orientierend und empfehlend definiert werden.
  3. Der Entwurf zur „Ausführung von Holzbauwerken“ soll eine Anleitung und Hilfestellung für eine sichere, dem Entwurf entsprechende Ausführung geben.
  4. Der Entwurf zur „Ausführung von Holzbauwerken“ sollte keine Zuweisung von Verantwortlichkeiten bezüglich der Dokumentation der Einhaltung von Toleranzen und analogen Anforderungen vorwegnehmen. Außerdem darf er nicht Gefahr laufen, gegen nationales Vertragsrecht zu verstoßen.
  5. Eine klare Differenzierung sollte hinsichtlich der Nachweisbarkeit und des Zeitpunkts der Überprüfung der geforderten Toleranzen vorgenommen werden. Manche Vorgaben sind nur Hinweise für die Ausführung und können im Endzustand nicht überprüft werden.

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